Pensionssätze der Jugendbildungsstätte Haus St. Georg

| Gruppe | Alter der Teilnehmer | Tagessatz Nebensaison | Tagessatz Nebensaison | Tagessatz Hauptsaison | Tagessatz Hauptsaison | | | | 3 Mahlzeiten | 4 Mahlzeiten | 3 Mahlzeiten | 4 Mahlzeiten | | I | 4-8 | € 19,00 | € 21,50 | € 20,50 | € 23,00 | | II | 9-12 | € 22,00 | € 24,50 | € 24,00 | € 26,00 | | III | 13-18 | € 24,50 | € 27,50 | € 25,50 | € 29,00 | | IV | 19-27 | € 25,50 | € 29,50 | € 28,00 | € 32,00 | | V | über 27 | € 29,50 | € 33,00 | € 31,50 | € 36,00 |

| Alle Preise gelten ab zwei Übernachtungen. Bei Kurzbelegungen von nur einer Nacht wird ein Zuschlag von € 3,00 berechnet. | | |
|
| Alle katholischen Jugendverbände und und kirchlichen Träger von Jugendarbeit erhalten einen Rabatt von 5%. | | | Alle DPSG-Gruppen aus dem Diözesanverband Aachen erhalten einen Rabatt von 10 %. | | | Massnahmen der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Behindertenarbeit sind umsatzsteuerbefreit. Für alle anderen Massnahmen müssen wir zusätzlich die Mehrwertsteuer erheben. | | |
|
| Hauptsaison: Ab Anfang Osterferien bis Anfang Sommerferien und von Ende Sommerferien bis Ende Herbstferien. | | | Nebensaison: Ab Ende Herbstferien bis Anfang Osterferien und die Sommerferien. (Ferientermine NRW!) | |

Jede Extra-Kanne Kaffee/Tee wird mit € 3,00 zusätzlich berechnet.
Für Kinder unter 3 Jahren berechnen wir lediglich einen Übernachtungssatz von € 6,50.
Wir stellen Kinderstühle, Kinderbetten und Windelbehälter zur Verfügung. Um die Zubereitung Ihrer Babynahrung kümmert sich unser Küchenteam. 
Tagesseminarpauschale
pro Person € 21,50 (Stehkaffee mit Obst, Mittagessen, Kaffee u. Kuchen, Seminargetränke, 1 Tagesraum der Gruppe angemessen inkl. der üblichen Medien in der Zeit von 8:30 bis 17:30Uhr)
Ausfallgebühren
Wird die Teilnehmerzahl um mehr als 10 % reduziert, werden folgende Ausfallgebühren berechnet. 
| ab 6 Monate bis 3 Monate vor Beginn der Maßnahme | 20% der Gesamtsumme | | ab 3 Monate bis 2 Monate vor Beginn der Maßnahme | 30% der Gesamtsumme | | ab 2 Monate bis 1 Monat vor Beginn der Maßnahme | 40% der Gesamtsumme | | ab 1 Monat bis 7 Tage vor Beginn der Maßnahme | 50% der Gesamtsumme | | ab 7 Tage vor Beginn der Maßnahme | 75% der Gesamtsumme |

Sollten wir keine Absage erhalten, so berechnen wir 100% der Gesamtsumme als Ausfallgebühr.
Die Absage einer Veranstaltung muss schriftlich oder per Fax erfolgen. Die Zahlung der Ausfallgebühr entfällt, wenn im Fall einer Absage eine adäquate Ersatzbelegung erfolgt, um die sich der Absagende bemühen muss.
Die Preise gelten ab 1.1.2011.  Die Hausordnung als Download


|